Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 6 Jahren
ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet!
Kinder im Alter von 7 bis 13 Jahren
dürfen, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, den Veranstaltungsort, einschließlich des Außenbereichs, besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht erlaubt!
Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren
dürfen den Veranstaltungsort in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist erlaubt.
Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren
dürfen den Veranstaltungsort in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist für erlaubt.
Übertragung des Sorgerechts
Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit ihr Sorgerecht temporär auf andere Volljährige zu übertragen. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist von der entsprechenden Person und dem Minderjährigen mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen. Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechts nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person an welche das Sorgerecht übertragen wurde). Ein Sorgeberechtigter ist z.B. ein Elternteil, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde. Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein und gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben werden.